(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der BlackOnion GmbH, Am Humes Kreuz 1a, 66557 Illingen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen im Bereich Photovoltaik-Zaunanlagen, Industriemontage sowie damit verbundene Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich auf eine der Gruppen gesondert Bezug genommen wird.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Darstellungen auf der Website stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Nachunternehmer einzusetzen.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen am Leistungsort rechtzeitig geschaffen werden (z. B. Zugänglichkeit, Strom- und Wasserversorgung, erforderliche Genehmigungen).
(2) Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehende Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) trägt der Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung relevant sein können (z. B. Leitungsverläufe, Altlasten, bauliche Besonderheiten).
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Höhere Gewalt, Streiks, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten und andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.
(3) Im Fall einer Verzögerung nach Absatz 2 wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
(1) Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung durchzuführen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Eventuelle Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
(3) Wird die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert oder nicht innerhalb der Frist durchgeführt, gilt die Leistung als abgenommen.
(1) Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt:
(4) Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung und Diebstahl angemessen zu versichern.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers in 66557 Illingen, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Februar 2026